Discussion:
Haftpflicht - Heizungsrohre angebohrt...
(zu alt für eine Antwort)
arno deutz
2005-04-08 14:17:50 UTC
Permalink
hallo zusammen,

folgendes Problem: Ich habe im Auftrag meines Vermieters einen
Laminat-Boden verlegt. Dabei habe ich wohl beim befestigen der
Fussleisten versehentlich die Heizungsrohre angebohrt.
Der Schaden (Wasserschaden / Wasserflecken in der darunterliegenden
Wohnung) wurde allerdings erst nach dem Auszug vom Vermieter
festgestellt.

zahlt einen solchen Schaden im Regelfall meine Haftpflicht-
versicherung? hat jemand Ähnliches erlebt?

danke für Hinweise und Antworten

arno
Christian Stommel
2005-04-08 17:39:30 UTC
Permalink
Tach, auch,
Post by arno deutz
hallo zusammen,
folgendes Problem: Ich habe im Auftrag meines Vermieters einen
Laminat-Boden verlegt. Dabei habe ich wohl beim befestigen der
Du als Mieter der Wohnung hast in Deiner Wohnung Laminat verlegt? Oder
bei jemand anderen im Auftrag Deines Vermieters (quasi als
Handwerker)?
Post by arno deutz
Fussleisten versehentlich die Heizungsrohre angebohrt.
Der Schaden (Wasserschaden / Wasserflecken in der darunterliegenden
Wohnung) wurde allerdings erst nach dem Auszug vom Vermieter
festgestellt.
zahlt einen solchen Schaden im Regelfall meine Haftpflicht-
versicherung? hat jemand Ähnliches erlebt?
Bestimmt ;-) Unabhängig von der Frage, ob und was (Thema:
Zeitwertentschädigung) die Haftpflicht Versicherung zahlt - es ist
auch ein über die Gebäudeversicherung versicherter
Leitungswasserschaden. Die würde ich auch zunächst ins Rennen
schicken, da dort der Neuwertschaden erstattet wird.

Ob und in welcher Höhe dann ggf. die Haftpflicht Versicherung in
Regreß genommen wird, steht dann auch einem anderen Papier.

Bis denne

Christian
Post by arno deutz
danke für Hinweise und Antworten
arno
Friese
2005-04-09 10:58:36 UTC
Permalink
Post by Christian Stommel
Post by arno deutz
Post by Christian Stommel
Bestimmt ;-)
???

fragt sich nur noch:

wer ist eigentümer der beschädigten sachen ?
wer hat den eigentlichen auftrag erteilt ?
wurden die aufgaben gegen entgeld oder als gefälligkeit erledigt ?

du merkst wo ich drauf hinaus will :)

sollte er vielleicht einfach vergessen dass der vermieter ihn beauftragt hat
;)

neuwertentschädigung ist grundsätzlich ok aber bei den reinen
renovierungsarbeiten kann der pvh-versicherer auch keine abzüge vornehmen
und was ist mit dem angebohrten, wahrscheinlich unter putz verlegten
angebohrtem heizungsrohr ?

gruß
mf
Post by Christian Stommel
Tach, auch,
Post by arno deutz
hallo zusammen,
folgendes Problem: Ich habe im Auftrag meines Vermieters einen
Laminat-Boden verlegt. Dabei habe ich wohl beim befestigen der
Du als Mieter der Wohnung hast in Deiner Wohnung Laminat verlegt? Oder
bei jemand anderen im Auftrag Deines Vermieters (quasi als
Handwerker)?
Post by arno deutz
Fussleisten versehentlich die Heizungsrohre angebohrt.
Der Schaden (Wasserschaden / Wasserflecken in der darunterliegenden
Wohnung) wurde allerdings erst nach dem Auszug vom Vermieter
festgestellt.
zahlt einen solchen Schaden im Regelfall meine Haftpflicht-
versicherung? hat jemand Ähnliches erlebt?
Zeitwertentschädigung) die Haftpflicht Versicherung zahlt - es ist
auch ein über die Gebäudeversicherung versicherter
Leitungswasserschaden. Die würde ich auch zunächst ins Rennen
schicken, da dort der Neuwertschaden erstattet wird.
Ob und in welcher Höhe dann ggf. die Haftpflicht Versicherung in
Regreß genommen wird, steht dann auch einem anderen Papier.
Bis denne
Christian
Post by arno deutz
danke für Hinweise und Antworten
arno
arno deutz
2005-04-09 11:25:46 UTC
Permalink
hallo,
Post by Friese
wer ist eigentümer der beschädigten sachen ?
der Vermieter.
Post by Friese
wer hat den eigentlichen auftrag erteilt ?
ich wollte in der wohnung laminat haben und der vermieter hat
unter der bedingung, dass ich den boden verlege die material-
kosten übernommen,
Post by Friese
wurden die aufgaben gegen entgeld oder als gefälligkeit erledigt ?
s.o.
Post by Friese
sollte er vielleicht einfach vergessen dass der vermieter ihn beauftragt hat
;)
naja aber der vermieter hat doch die materialkosten schon übernommen.
Post by Friese
Post by Christian Stommel
Du als Mieter der Wohnung hast in Deiner Wohnung Laminat verlegt? Oder
bei jemand anderen im Auftrag Deines Vermieters (quasi als
Handwerker)?
nein nein wie oben schon gesagt - ich habe in meiner wohnung im
auftrag des vermieters unentgeltlich laminatboden verlegt.
Post by Friese
Post by Christian Stommel
Zeitwertentschädigung) die Haftpflicht Versicherung zahlt - es ist
auch ein über die Gebäudeversicherung versicherter
Leitungswasserschaden. Die würde ich auch zunächst ins Rennen
schicken, da dort der Neuwertschaden erstattet wird.
also der vermieter meint die gebäudeversicherung würde nicht zahlen.

danke schonmal für die antworten

achim
arno deutz
2005-04-09 11:27:10 UTC
Permalink
hallo,
Post by Friese
wer ist eigentümer der beschädigten sachen ?
der Vermieter.
Post by Friese
Post by Friese
wer hat den eigentlichen auftrag erteilt ?
ich wollte in der wohnung laminat haben und der vermieter hat
unter der bedingung, dass ich den boden verlege die material-
kosten übernommen,
Post by Friese
Post by Friese
wurden die aufgaben gegen entgeld oder als gefälligkeit erledigt ?
s.o.
Post by Friese
Post by Friese
sollte er vielleicht einfach vergessen dass der vermieter ihn
beauftragt hat
Post by Friese
Post by Friese
;)
naja aber der vermieter hat doch die materialkosten schon übernommen.
Post by Friese
Post by Friese
Post by Christian Stommel
Du als Mieter der Wohnung hast in Deiner Wohnung Laminat verlegt? Oder
bei jemand anderen im Auftrag Deines Vermieters (quasi als
Handwerker)?
nein nein wie oben schon gesagt - ich habe in meiner wohnung im
auftrag des vermieters unentgeltlich laminatboden verlegt.
Post by Friese
Post by Friese
Post by Christian Stommel
Zeitwertentschädigung) die Haftpflicht Versicherung zahlt - es ist
auch ein über die Gebäudeversicherung versicherter
Leitungswasserschaden. Die würde ich auch zunächst ins Rennen
schicken, da dort der Neuwertschaden erstattet wird.
also der vermieter meint die gebäudeversicherung würde nicht zahlen.

danke schonmal für die antworten

arno
Friese
2005-04-09 14:56:55 UTC
Permalink
hi,

nun in diesem fall hat es keinen auftrag gegeben sondern nur eine
genehmigung dafür. für die verlegearbeiten bist du verantwortlich.

das der vermieter das material gestellt hat tut nichts zur sache. a. hat er
dadurch ja auch den wert der wohnung gesteigert un b. scheint das laminat
selbst auch nicht beschädigt.

ich bin kein phv-spezi aber das klingt nach einem mietsachschaden welche in
der regel auch in der phv mitversichert sind. setz dich mit deinem
vermittler in verbindung denn schäden müssen unverzüglich gemeldet werden.

gruß
michael
Post by arno deutz
hallo,
Post by Friese
wer ist eigentümer der beschädigten sachen ?
der Vermieter.
Post by Friese
Post by Friese
wer hat den eigentlichen auftrag erteilt ?
ich wollte in der wohnung laminat haben und der vermieter hat
unter der bedingung, dass ich den boden verlege die material-
kosten übernommen,
Post by Friese
Post by Friese
wurden die aufgaben gegen entgeld oder als gefälligkeit erledigt ?
s.o.
Post by Friese
Post by Friese
sollte er vielleicht einfach vergessen dass der vermieter ihn
beauftragt hat
Post by Friese
Post by Friese
;)
naja aber der vermieter hat doch die materialkosten schon übernommen.
Post by Friese
Post by Friese
Post by Christian Stommel
Du als Mieter der Wohnung hast in Deiner Wohnung Laminat verlegt? Oder
bei jemand anderen im Auftrag Deines Vermieters (quasi als
Handwerker)?
nein nein wie oben schon gesagt - ich habe in meiner wohnung im
auftrag des vermieters unentgeltlich laminatboden verlegt.
Post by Friese
Post by Friese
Post by Christian Stommel
Zeitwertentschädigung) die Haftpflicht Versicherung zahlt - es ist
auch ein über die Gebäudeversicherung versicherter
Leitungswasserschaden. Die würde ich auch zunächst ins Rennen
schicken, da dort der Neuwertschaden erstattet wird.
also der vermieter meint die gebäudeversicherung würde nicht zahlen.
danke schonmal für die antworten
arno
Christian Stommel
2005-04-09 15:14:40 UTC
Permalink
Moin,
Post by Friese
hi,
nun in diesem fall hat es keinen auftrag gegeben sondern nur eine
genehmigung dafür. für die verlegearbeiten bist du verantwortlich.
das der vermieter das material gestellt hat tut nichts zur sache. a. hat er
dadurch ja auch den wert der wohnung gesteigert un b. scheint das laminat
selbst auch nicht beschädigt.
ich bin kein phv-spezi aber das klingt nach einem mietsachschaden welche in
der regel auch in der phv mitversichert sind. setz dich mit deinem
vermittler in verbindung denn schäden müssen unverzüglich gemeldet werden.
Sehe ich auch so. Was ich nicht so sehe, ist die Aussage des
Vermieters, daß die Gebäudeversicherung außen vor ist. Gut, sein
Berufsbild dürfte vielleicht auch anders gelagert sein. Für den Fall,
daß es bei der Haftpflicht Versicherung Defekte mit dem Thema Zeitwert
gibt, würde ich das mit der Gebäudeversicherung noch mal genauer
besprechen.

Bis denne


Christian
Post by Friese
gruß
michael
Post by arno deutz
hallo,
Post by Friese
wer ist eigentümer der beschädigten sachen ?
der Vermieter.
Post by Friese
Post by Friese
wer hat den eigentlichen auftrag erteilt ?
ich wollte in der wohnung laminat haben und der vermieter hat
unter der bedingung, dass ich den boden verlege die material-
kosten übernommen,
Post by Friese
Post by Friese
wurden die aufgaben gegen entgeld oder als gefälligkeit erledigt ?
s.o.
Post by Friese
Post by Friese
sollte er vielleicht einfach vergessen dass der vermieter ihn
beauftragt hat
Post by Friese
Post by Friese
;)
naja aber der vermieter hat doch die materialkosten schon
übernommen.
Post by Friese
Post by Friese
Post by Christian Stommel
Du als Mieter der Wohnung hast in Deiner Wohnung Laminat
verlegt? Oder
bei jemand anderen im Auftrag Deines Vermieters (quasi als
Handwerker)?
nein nein wie oben schon gesagt - ich habe in meiner wohnung im
auftrag des vermieters unentgeltlich laminatboden verlegt.
Post by Friese
Post by Friese
Post by Christian Stommel
Zeitwertentschädigung) die Haftpflicht Versicherung zahlt - es ist
auch ein über die Gebäudeversicherung versicherter
Leitungswasserschaden. Die würde ich auch zunächst ins Rennen
schicken, da dort der Neuwertschaden erstattet wird.
also der vermieter meint die gebäudeversicherung würde nicht zahlen.
danke schonmal für die antworten
arno
Friese
2005-04-09 17:25:04 UTC
Permalink
hallo christian,

die gebäude-vs zu belangen ist natürlich ok.

ich bin nur nicht sicher in wieweit der gebäudevers. grobe fahrlässigkeit
unterstellen könnte/würde.

der vermieter als vn sollte wissen wenn rohre in bodennähe unter putz
verlaufen. wenn er dem mieter nun genehmigt dort arbeiten durchzuführen ohne
den hinweis zu geben dass dort leitungen verlegt sind, quasi nach dem motto
wird er wohl nicht treffen .... , dann......

eher unwahrscheinlich, blanke theorie ;)

gruß
michael
Post by Christian Stommel
Moin,
Post by Friese
hi,
nun in diesem fall hat es keinen auftrag gegeben sondern nur eine
genehmigung dafür. für die verlegearbeiten bist du verantwortlich.
das der vermieter das material gestellt hat tut nichts zur sache. a. hat er
dadurch ja auch den wert der wohnung gesteigert un b. scheint das laminat
selbst auch nicht beschädigt.
ich bin kein phv-spezi aber das klingt nach einem mietsachschaden welche in
der regel auch in der phv mitversichert sind. setz dich mit deinem
vermittler in verbindung denn schäden müssen unverzüglich gemeldet werden.
Sehe ich auch so. Was ich nicht so sehe, ist die Aussage des
Vermieters, daß die Gebäudeversicherung außen vor ist. Gut, sein
Berufsbild dürfte vielleicht auch anders gelagert sein. Für den Fall,
daß es bei der Haftpflicht Versicherung Defekte mit dem Thema Zeitwert
gibt, würde ich das mit der Gebäudeversicherung noch mal genauer
besprechen.
Bis denne
Christian
Post by Friese
gruß
michael
Post by arno deutz
hallo,
Post by Friese
wer ist eigentümer der beschädigten sachen ?
der Vermieter.
Post by Friese
Post by Friese
wer hat den eigentlichen auftrag erteilt ?
ich wollte in der wohnung laminat haben und der vermieter hat
unter der bedingung, dass ich den boden verlege die material-
kosten übernommen,
Post by Friese
Post by Friese
wurden die aufgaben gegen entgeld oder als gefälligkeit erledigt ?
s.o.
Post by Friese
Post by Friese
sollte er vielleicht einfach vergessen dass der vermieter ihn
beauftragt hat
Post by Friese
Post by Friese
;)
naja aber der vermieter hat doch die materialkosten schon
übernommen.
Post by Friese
Post by Friese
Post by Christian Stommel
Du als Mieter der Wohnung hast in Deiner Wohnung Laminat verlegt? Oder
bei jemand anderen im Auftrag Deines Vermieters (quasi als
Handwerker)?
nein nein wie oben schon gesagt - ich habe in meiner wohnung im
auftrag des vermieters unentgeltlich laminatboden verlegt.
Post by Friese
Post by Friese
Post by Christian Stommel
Zeitwertentschädigung) die Haftpflicht Versicherung zahlt - es ist
auch ein über die Gebäudeversicherung versicherter
Leitungswasserschaden. Die würde ich auch zunächst ins Rennen
schicken, da dort der Neuwertschaden erstattet wird.
also der vermieter meint die gebäudeversicherung würde nicht zahlen.
danke schonmal für die antworten
arno
Peter Leibold
2005-04-09 18:20:02 UTC
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Post by arno deutz
also der vermieter meint die gebäudeversicherung würde nicht zahlen.
danke schonmal für die antworten
Was der Vermieter meint ist wurscht. in seinem eigenen Interesse sollte er
sich seine Gebäudeversicherung genauer anschauen, und nachsehen, ob er
Leitungswasserschäden versichert hat. Wenn ja, soll er diesen Schaden der LW
versicherung melden. Die fragt dann nach dem Schadenverursacher und dessen
Haftpflicht. Alles weitere regeln die beiden Anbieter unter sich. Sollte der
Vermieter nur eine Feuerversicherung haben, meldest du das deiner
Haftpflicht. Die leistet im Sinne Ihrer Bedingungen für die Reparatur. Unter
Umständen macht Sie einen Abzug Neu für alt ( der Vermieter erhält ja neue
Rohre, obwohl ihm von Gesetzeswegen nur gebrauchte zustehen). Sollte dies
der Fall sein, bleibt er auf einem Teil seiner Kosten sitzen. Du musst dies
nicht ausgleichen, den du bist nur für den Schaden (alte Rohre kaputt)
verantwortlich. Deshalb lieber einen Blick genauer in die Gebäudepolice.

--
Gruss

Peter

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