Hallo Stephan,
sowohl als auch :-)
Im Moment ist mir noch unklar, wie es zu einem Wasserschaden kommen
kann, wenn ein Sieb nicht im Abfluss ist (wie stehen hier Ursache und
Wirkung in Verbindung?).
Grundsätzlich gilt:
1.) Hausratversicherung
Sollte die Definition für einen Leitungswasserschaden erfüllt sein
("Wasser bestimmungswidrig aus den Zu- und Ableitungsrohren der
Wasserversorgung ausgetreten"), so stehen Dir über den Passus
"Reparaturkosten nach Leitungswasserschaden" Ersatzmöglichkeiten für
Schäden an Bodenbelägen und Wandanstrichen zu. Dies gilt natürlich
nur bei Mietwohnungen.
Der Versicherer kann aber ablehnen, wenn der Schaden durch "grobe
Fahrlässigkeit" verursacht wurde.
Entschädigung gilt hier zum Neuwert.
2.) Haftpflichtversicherung
Ich gehe davon aus, dass Ihr eine gemeinsame Wohnung habt. Um den
Schadenfall hierüber bezahlt zu bekommen, muss eine dritte Person
(z.B. Vermieter) geschädigt worden sein und in diesem Fall
Versicherungsschutz für Mietsachschäden (Schäden an gemieteten
Gebäuden oder Räumen) bestehen. Der Schaden wird selbst dann bezahlt,
wenn der Umstand, der zum Schaden führte, als "grob fahrlässig"
anzusehen ist.
Voraussetzung also:
- Laminat gehört dem Vermieter, und dieser pocht auf Reparatur
- Mietsachschäden sind eingeschlossen
- Deine Freundin hat Versicherungsschutz
Wenn Du mir noch den Zusammenhang zwischen Fehlen des Siebes und
Eintritt des Schadens schilderst, kann ich Dir auch n Tipp geben,
welche Police Du zuerst angehst.
Hoffe, ich hab Dir hier geholfen.
Gruß
Andy
Post by Stephan KleinHallo, NG!
Nachdem meine Freundin wiederholt vergessen hat, das Sieb beim Duschen
in den Abfluss zu tun, hatten wir einen kleinen Wasserschaden, der das
Laminat im danebenliegenden Flur aufquellen lies.
Nun würde ich gerne wissen ob das ein Fall für die Haftpflicht- oder
Hausratversicherung ist.
Vielen Dank für eure Antworten
stephan