Discussion:
Probleme mit Psychotherapie bei der HUK-Krankenversicherung? Auch nach den ersten 3 Jahren?
(zu alt für eine Antwort)
Gerd
2007-05-09 10:01:25 UTC
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Hallo Zusammen,

die HUK-Coburg schließt u.a. im Tarif A300 ja auch Psychotherapie ein. Siehe
HUK Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) für die Krankheitskosten- und
Krankenhaustagegeldversicherung §4IIc) :

c) Psychotherapie
Aufwendungen für ambulante Psychotherapie werden nur erstattet, so-
weit sie von einem Arzt oder einem im Arztregister eingetragenen appro-
bierten Psychotherapeuten durchgeführt wird. Diese Aufwendungen wer-
den nur erstattet, wenn sie gemäß der jeweiligen Gebührenordnung
berechnet werden und die jeweiligen Höchstsätze nicht überschreiten.
Aufwendungen für Psychotherapie werden höchstens für 30 Behandlun-
gen bzw. bei stationärem Krankenhausaufenthalt für 30 Behandlungs-
tage je Kalenderjahr erstattet.

Soweit so gut.

Doch habe ich aus verschiedenen Quellen gehört, daß bei "Psychotherapie" bei
den Versicherungen (insbesondere bei der HUK-PKV) die Alarmglocken angehen
und Anträge abgelehnt werden. Wie auch immer...

Frage: Angenommen ein Versicherter, der noch nie in seinem Leben
psychotherapeutisch behandelt wurde und das dann natürlich auch nicht als
Vorerkrankung angegeben hat, entschließt sich bei einem Psychotherapeut
behandeln zu lassen. Dabei stellt es sich heraus, daß seine Probleme im
Zusammenhang mit seiner Kindheit stehen. Darf die Versicherung dann sagen,
daß die Krankheit schon vor Abschluß des Vertrags bestand und den Vertrag
auflösen?

Wenn obere Frage mit ja zu beantworten ist, wie sieht es dann aus, wenn der
Vertrag länger als 3 Jahren besteht?
Denn in §14II(2) steht ja:
(2) Der Versicherer kann das Recht, wegen einer Verletzung der Anzeige-
pflicht durch den Versicherungsnehmer gemäß §§ 16 ff. VVG vom
Vertrag zurückzutreten, nicht mehr ausüben, wenn seit Abschluss oder
Änderung des Versicherungsvertrags mehr als 3 Jahre verstrichen sind.

Für Antworten bedanke ich mir in Voraus,

Gruß Gerd
Harald Friis
2007-05-10 09:37:41 UTC
Permalink
Hallo Gerd,
Post by Gerd
Frage: Angenommen ein Versicherter, der noch nie in seinem Leben
psychotherapeutisch behandelt wurde und das dann natürlich auch
nicht als Vorerkrankung angegeben hat, entschließt sich bei
einem Psychotherapeut behandeln zu lassen. Dabei stellt es sich
heraus, daß seine Probleme im Zusammenhang mit seiner Kindheit
stehen. Darf die Versicherung dann sagen, daß die Krankheit
schon vor Abschluß des Vertrags bestand und den Vertrag
auflösen?
es gilt hier als höflich, deinen Vor- und Nachnamen anzugeben.

Bei Abschluß einer Versicherung kannst du natürlich nur angeben, was
dir zu diesem Zeitpunkt bekannt ist. Du kannst auch z.B. einen
Herzfehler seit Geburt haben oder eine genetische Disposition für
Krebs. Wenn du davon noch nichts weißt, dann kannst du es auch nicht
angeben. Natürlich kann der Versicherer dann nicht sagen, dies liegt ja
vor Beginn der Krankheit. Schon gar nicht kann der Versicherer den
Vertrag auflösen.

Also - keine Panik.

Gruß

Harald Friis

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